Arenberg Stiftung

Verfahren

1 - Mit Hilfe der Arenberg-Stiftungen wurden zwei Preise ins Leben gerufen, um die Kenntnis der Geschichte und Kultur des europäischen Kontinents zu fördern.

2 - Mit einem Preis von 4.000 Euro wird ein allgemeines, für ein breites Publikum bestimmtes Werk historischen Charakters ausgezeichnet, das inhaltlich unter anderem die ehemaligen siebzehn Provinzen der Niederlande, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (insbesondere das Rheinland und Westfalen) oder Nordfrankreich betreffen soll.

3 - Ein weiterer Preis von 1.000 Euro ist für ein Werk wissenschaftlichen Charakters vorgesehen, das im Wesentlichen auf der Grundlage des Arenbergarchivs erarbeitet sein sollte. Das Archivmaterial befindet sich u.a in Arras, Brüssel, Cambrai, Douai, Düsseldorf, Enghien/Edingen, Koblenz, Löwen, Osnabrück, Paris, Salzburg und Wien.

4 - Die vorgenannten Beträge sind nicht teilbar. Sie werden auch nicht erhöht, falls im Einzelfall einer der Preise nicht vergeben wird.

5 - Die beiden Preise werden alle zwei Jahre vergeben, und zwar an deutsch, englisch, französisch oder niederländisch schreibende Autoren. Andere europäische Sprachen sind allerdings nicht ausgeschlossen.

6 - Die einzureichenden Werke können von einem oder mehreren Autoren sein, wobei es sich um Monographien, Universitätsarbeiten oder sonstige schriftliche Abhandlungen von mindestens 50 Seiten Umfang handeln kann. Sie müssen auf jeden Fall auf Originaldokumenten beruhen.

7 - Das Kuratorium behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen ein literarisches Werk (Dichtung, Prosa), eine musikalische Komposition, eine künstlerische Schöpfung (Malerei, Bildhauerkunst, graphische Darstellung), eine in den Bereich der Baukunst gehörende Leistung, eine Klassifizierungs - bzw. Restaurierungsarbeit von Archivmaterial zu honorieren. In diesem Fall kann das Kuratorium auf Anfrage oder auf eigene Initiative tätig werden.

8 - Die Auswahl der Kandidaten erfolgt durch ein zu diesem Zweck bestelltes wissenschaftliches Kuratorium, dessen Zusammensetzung und Tätigkeit in einer gesonderten Regelung festgehalten sind.

9 - Die Kandidaten versenden ihre Arbeit in zweifacher Ausfertigung. Die Arbeiten sind maschinenschriftlich oder in gedruckter Form mit folgenden Angaben anzufertigen : Name und Titel, Anschrift und Telefonnummer des Verfassers.

10 - Alle gemäß dem letzten Artikel erfolgten Einsendungen müssen dem Sekretariat vor dem 31. Januar des Jahres der Preisverleihung vorliegen.

11 - Die Mitglieder des wissenschaftlichen Kuratoriums oder die Verleger können Preiskandidaten auch auf eigene Initiative vorschlagen. Dabei gilt dieselbe Frist wie für die Abgabe der Bewerbungen.

12 - Das wissenschaftliche Kuratorium behält sich das Recht vor, die Exemplare der in Art. 9 erwähnten Werke zu behalten und ggf. auch veröffentlichen zu lassen.

13 - Das wissenschaftliche Kuratorium kann sich zur Beurteilung der eingereichten Werke bei Bedarf auch der Mitwirkung von Spezialisten bedienen.

14 - Alle von der vorliegenden Regelung nicht vorgesehenen Fälle werden nach Absprache mit der Arenberg-Stiftung vom wissenschaftlichen Kuratorium geregelt.

15 - Die Preise werden an einem vom wissenschaftlichen Kuratorium zu bestimmenden Ort verliehen, normalerweise im Laufe des Monats September.

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